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Kettenhund statt Kommentar!

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Veröffentlicht von info@politogo.de in Energie · 27 November 2019
Tags: HerrenknechtBildGrundgesetzPressefreiheit
Wie es sich gehört, hat POlitoGO-Autor Jürgen Lessat bei der Herrenknecht AG angefragt, und auf zwei Punkte abgehoben: auf die "Werbung in eigener Sache", wenn der Firmenchef für Erdkabel plädiere, deren Verlegetechnik er verkaufe, und zweitens auf seine Parteizugehörigkeit, die den Verdacht der "Vetterleswirtschaft" aufkommen lasse. Statt einer Antwort aus der Schwanauer Presseabteilung kam Post von einer Kölner Kanzlei.

"Wir haben unserem Mandanten geraten, zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nicht weiter Stellung zu nehmen", schreibt darin ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – und kündigt Konsequenzen an: "Seien Sie sich gewiss, dass unser Mandant (Martin Herrenknecht, die Red.) eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch eine rechtswidrige Berichterstattung nicht hinnehmen wird." Zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Unterlassung, Widerruf oder Schadenersatz, werde sein Mandant mit "sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel durchsetzen", heißt es weiter. Sofern die Berichterstattung strafrechtlich relevant sein sollte, etwa durch üble Nachrede oder Verleumdung, werde man Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

"Wir weisen darauf hin, dass dieses Schreiben vertraulich zu behandeln ist und nicht veröffentlicht werden darf", heißt es abschließend von der Kölner Kanzlei. Sollte es Gegenstand einer Berichterstattung werden, werde man "dagegen gesondert rechtlich vorgehen". "Bild"-Reporter Tiede zog es vor, zu schweigen.



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